SLP Seminare Konditionen und AGB

Der Seminarort:
Unsere Seminare finden nach Ihrer Wahl statt
- in Ihrem Unternehmen vor Ort
- in den attraktiven Seminarräumen der SLP Anwaltskanzlei GmbH
- in ausgelagerten Schulungsräumen

Die Zeiten und Preise:
Unsere Seminare können nach Ihrer Wahl gebucht werden

  • Full-Size:
    3 Seminartage á 8 Unterrichtsstunden (4.900,00 Euro zzgl. MwSt. und ggf. Reisekosten )
  • Medium:
    1 Seminartag mit 8 Unterrichtsstunden (1.800,00 Euro zzgl. MwSt. und ggf. Reisekosten)
  • Light:
    4 Unterrichtsstunden (990,00 Euro zzgl. MwSt. und ggf. Reisekosten)

Im Übrigen gelten unsere Seminar-AGB.

Die Module:
Sämtliche Bausteine unseres Seminarangebots können nach Ihrer Wahl beliebig kombiniert werden.

Die Referenten:
Sämtliche unserer Referenten zeichnen sich durch eine ausgezeichnete arbeitsrechtliche Expertise aus.

Anmeldung:
Susanne Tourlas
Telefon: 07121 38361-54
E-Mail: seminare@arbeitsrecht.com

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER SLP ANWALTSKANZLEI GMBH (SLP) FÜR SEMINARVERANSTALTUNGEN

1. Geltung
Diese AGB gelten für alle Seminare der SLP für Unternehmen, Bildungsträger und sonstige Veranstalter von Seminaren (im Folgenden: Veranstalter).

2. Leistungen
Die SLP führt das in einem Seminar-Angebot näher bezeichnete Seminar durch. Die Leistungen der SLP umfassen pro Seminar Konzeption, Vorbereitung, fachliche Durchführung und die Bereitstellung der Seminarunterlagen. Im Seminarpreis sind die Seminarunterlagen inbegriffen. Nicht enthalten sind die Kosten für die ggf. von SLP zu stellende Tagungstechnik, für den ggf. von SLP zu organisierenden ausgelagerten Schulungsraum (z.B. weitere Hotelkosten) sowie die Reisekosten des Referenten. Die Reisekosten umfassen alle Anfahrts- (Bahn, Flug oder PKW) bzw. Transferkosten (z.B. Taxi), Verpflegungskosten in Höhe von max. 50 € pro Seminartag sowie ggfs. Erforderliche Kosten für Übernachtung incl. Frühstück

3. Verbindliche Anmeldung
Nach der Auftragserteilung erhält der Veranstalter von SLP umgehend eine Buchungsbestätigung an seine von ihm angegebene Adresse. Auftragserteilung und Buchungsbestätigung können schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Erst mit Zugang der Buchungsbestätigung liegt die verbindliche Seminarbuchung vor. Kann SLP vorhersehen, dass das Seminar (z.B. aus Kapazitätsgründen) nicht zustande kommt, wird der Veranstalter anstelle einer Buchungsbestätigung darüber umgehend unterrichtet.

4. Zahlungsbedingungen
Der Veranstalter hat die Seminargebühren spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen. Ratenzahlungen sind aufgrund individueller Vereinbarung möglich.

5. Reibungsloser Ablauf: Organisation Schulungsraum, Technik und Vorbereitung
Der Veranstalter gewährleistet den reibungslosen Ablauf des Seminars. Ihm obliegt insbesondere das Bereitstellen eines geeigneten Schulungsraums und der Tagungstechnik, sofern mit SLP nichts anderes vereinbart ist. Der Veranstalter teilt SLP den Veranstaltungsort und die bereitgestellte Tagungstechnik mit. Ggf. weitergehende Anforderungen an die Tagungstechnik teilt SLP dem Veranstalter rechtzeitig vor Beginn des Seminars mit.

6. Urheberrecht
Die Seminarunterlagen der SLP sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt; insbesondere sind das Kopieren und die Weitergabe an Dritte nur nach vorheriger Zustimmung der SLP bzw. Urheberrechteinhabers erlaubt.

7. Änderungsvorbehalt
SLP behält sich vor, notwendige inhaltliche und/ oder organisatorische Änderungen vor oder während des Seminars vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter des Seminars nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall ist SLP berechtigt, den/die zunächst vorgesehenen Referenten durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen.

8. Rücktritt/Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter hat das Recht, von der verbindlichen Seminarbuchung zurückzutreten. Erfolgt der Rücktritt spätestens 7 Kalendertage vor geplantem Beginn des Seminars, stellt SLP lediglich die ggf. bereits aufgewendeten und nachzuweisenden Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten in Rechnung. Andernfalls stellt SLP die vereinbarte Seminargebühr sowie die ggf. bereits aufgewendeten und nachzuweisenden Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten in jeweils voller Höhe in Rechnung, es sei denn, der Veranstalter weist nach, dass SLP kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

9. Absage durch SLP
SLP ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, bei Vorliegen eines wichtigen Grunds das Seminar abzusagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Referent kurzfristig und ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten ausfällt, oder sobald bekannt ist, dass an dem gebuchten Seminar weniger als vier Teilnehmer teilnehmen werden, oder im Fall höherer Gewalt. Der Veranstalter wird in diesem Fall unverzüglich informiert und es werden bereits gezahlte Seminargebühren und Kosten vollständig erstattet. Haftungs- und Schadensersatzansprüche des Veranstalters sind für diesen Fall der Absage vorbehaltlich der Ziffer 12 ausgeschlossen.

10. Außerordentliche Kündigung
Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten der SLP liegt insbesondere vor, wenn auf eine schriftliche Zahlungserinnerung keine fristgemäße Zahlung erfolgt oder der Veranstalter oder ein Teilnehmer eine Urheberrechtsverletzung zu Lasten der SLP begeht. Ein Anspruch des Veranstalters auf Erstattung bereits bezahlter Seminargebühren oder Kosten besteht in diesen Fällen nicht es sei denn, der Veranstalter weist nach, dass SLP kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Rechte aus § 627 BGB werden für beide Seiten ausgeschlossen.

11. Vertragslaufzeit
Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Veranstalter und endet mit Ablauf des Seminars bzw. im Fall mehrtägiger Seminare mit Ablauf der letzten gebuchten Seminareinheit.

12. Haftung
SLP haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen der grob fahrlässigen Pflichtverletzung der SLP, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder die Zerstörung von Wertgegenständen von Teilnehmern wird ausgeschlossen.

13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden von SLP ausschließlich im Rahmen der Seminar- und Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert und automatisiert verarbeitet. Die Übersendung der Buchungsbestätigung kann auch per unverschlüsselter E-Mail erfolgen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese von Dritten gelesen wird. Im Übrigen wird auf unsere Datenschutzerklärung im Internet unter http://arbeitsrecht.com /datenschutz verwiesen

14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Reutlingen.


Stand: 01.01.2019
SLP Anwaltskanzlei GmbH
Obere Wässere 4, 72764 Reutlingen
Telefax: 07121 38391-99
E-Mail: seminare@arbeitsrecht.com