Soziales
Für Kinder
Die SLP Anwaltskanzlei unterstützt seit über 15 Jahren soziale Projekte, die Kindern aus einkommensschwachen Familien zu Gute kommen. Wir wollen damit auch „Anwälte der Kinder“ sein und nicht nur einen kleinen gesellschaftlichen Beitrag leisten, sondern zum Mitmachen anregen.
Denn Kinder sind zwar unsere Zukunft, haben aber leider keine gute Lobby. Und dabei wäre es bei langfristiger Betrachtung sogar volkswirtschaftlich sinnvoll, die vergleichsweise günstige Möglichkeit zu nutzen, frühzeitig in Bildung, Gesundheit und Sozialverhalten von Kindern zu investieren.
Um dieses Ziel noch effektiver zu unterstützen, haben sich sowohl die SLP Anwaltskanzlei als auch die SLP Personalberatung entschlossen, wenigstens 10 % der jeweiligen Jahresergebnisse für bedürftige Kinder aufzuwenden.
SLP und SSV machen Kinderwünsche war
https://www.ssv-reutlingen-fussball.de/slp-und-ssv-machen-kinderwuensche-wahr

Kunst
Seit Anfang 2017 zeigen wir wechselnde Kunstausstellungen in unseren Kanzleiräumen, aktuell Werke des Johannes Ehemann.
Herr Ehemann ist ehemaliger Profi-Eishockeyspieler, unter anderem für die Eisbären Berlin und die Junioren-Nationalmannschaft. Mit 18 Jahren entdeckte er das Malen für sich und wusste sofort, dass er seine Passion gefunden hat. Die Kunst gibt ihm – nach eigener Aussage – die Möglichkeit, aus dem limitierten Gruppendenken auszubrechen. Durch sie fand er seinen Platz in der Welt, die Möglichkeit frei zu sein, sich zu entfalten, weiterzuentwickeln und zu wachsen. Ende 2018 setzte Ehemann in seiner noch jungen Karriere den ersten Meilenstein: Er entdeckte seine ganze eigene Art des Kunstschaffens. Johannes malt seither auf MDF-Holzplatten, um den Bildern im Nachgang mehr Tiefe und eine gewisse Individualität zu verleihen. Gepaart mit seiner Affinität für Fotografie, entwickelte er eine außergewöhnliche Kombination aus abstrakter Kreation, realistischer Malerei und Rekonstruktion. Diese Art des Schaffens setzt er tagtäglich mit einem Pinsel in der Hand auf Holz um.

360° Leistungsspektrum Arbeitsrecht für Unternehmen und Führungskräfte

Arbeitsrecht für Unternehmen und Führungskräfte
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Begründung, Ausgestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
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Restrukturierungen und Betriebsänderungen
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Verhandlungen mit Gewerkschaften sowie Betriebs- und Personalräten
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HR-Compliance, Due Diligence
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Recht des öffentlichen Dienstes und der Kirchen
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Dienstvertragsrecht für Geschäftsführer/Vorstände
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Vertriebsrecht (Handelsvertreter und Vertragshändler)
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Sozialversicherungsrecht
Begründung, Ausgestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Als spezialisierte Rechtsanwälte beraten und vertreten wir Sie nicht nur in allen Fragen und Verfahren rund um das Kündigungsrecht, sondern unterstützen Sie ebenso kompetent bei der Ausarbeitung individueller Arbeitsverträge für Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Unternehmensvertreter sowie kollektiver Arbeitsbedingungen.
Wir beraten bei der Einführung zeitgemäßer Vergütungssysteme, zeigen Instrumente zur Flexibilisierung der Arbeitszeit auf oder sorgen für die rechtssichere Gestaltung komplexer Arbeitsbedingungen, wie z. B. bei Zeitarbeit, Auslandsentsendung oder betrieblicher Altersversorgung.
Recht des öffentlichen Dienstes und der Kirchen
Schnittstelle Verwaltungsrecht
Im speziellen Bereich des öffentlichen und kirchlichen Dienstrechts ist unsere dienstrechtliche Expertise bei arbeits- und tarifrechtlichen Problemen ebenso gefragt wie bei der Klärung von Beteiligungsrechten des Personalrats oder Mitarbeitervertretungen und bei der Abfassung von Dienstvereinbarungen.
Hier beraten und vertreten wir Kommunen, Landkreise, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie kirchliche Einrichtungen.
Restrukturierungen und Betriebsänderungen
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der arbeitsrechtlichen Beratung bei allen Formen der Restrukturierung von Unternehmen.
Wir begleiten Unternehmensumwandlungen und entwickeln bei einem Betriebsübergang, Outsourcing oder Unternehmenskauf ebenso praxisgerechte Lösungen wie bei Personalabbaumaßnahmen, Betriebsstilllegungen oder -verlagerungen im Zuge einer Restrukturierung.
Geschäftsführer/Vorstände (Anstellungsvertrag/Haftungsfragen)
Schnittstelle Gesellschaftsrecht
Wir beraten und vertreten Leitungsorgane juristischer Personen wie GmbH-Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften in allen ihr Anstellungs- und Organverhältnis betreffenden Fragen sowie Aufsichts- und Beiräte hinsichtlich ihres Mandats.
Verhandlungen mit Gewerkschaften sowie Betriebs- und Personalräten
In Verhandlungen mit Gewerkschaften oder mit Betriebs- und Personalräten können Sie auf unsere umfangreiche Erfahrung und Expertise vertrauen, z. B. wenn ein Interessenausgleich und Sozialplan oder Betriebsvereinbarungen aus dem Bereich der sozialen Mitbestimmung auszuhandeln sind.
Vertriebsrecht (Handelsvertreter/Vertragshändler)
Schnittstelle Vertriebsrecht
Im Bereich des Vertriebsrechts stehen wir Ihnen bei der Wahl des passenden Vertragstyps – Handelsvertreter oder Vertragshändler –, bei der Vertragsgestaltung, sowie bei der Abwehr und Durchführung von Ansprüchen auf Auskunft, Buchauszug und Ausgleich bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Seite.
HR-Compliance, Due Diligence
Compliance im Personalwesen ist angesichts der Vielzahl gesetzlicher VorSchriften und der steigenden Zahl behördlicher Ermittlungen z.B. zur Beschäftigung von Scheinselbstständigen, der Erfüllung des ArbZG oder der Datensicherheit Kernaufgabe der Personalarbeit. Wir unterstützen Sie bei der Einführung und Überarbeitung von Compliance-Systemen.
Auch bei der Bewertung von Chancen und Risiken, die aus der Übernahme von Personal z.B. im Zusammenhang mit einem Unternehmenskauf, einer Unternehmensübernahme oder der Gründung eines Joint Venture resultieren können, finden Sie in unserem Team von Spezialisten einen verlässlichen Partner, der die Überprüfung und Folgenabschätzung mit der erforderlichen Sorgfalt vornimmt.
Sozialversicherungsrecht
Schnittstelle Sozialrecht
Insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts treten wichtige arbeitgeberrelevante Fragestellungen auf. Wenn es zum Beispiel um die rechtssichere Behandlung von sozialrechtlichen Folgen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, die sozialversicherungsrechtliche Flankierung im Zusammenhang mit einer Auslandsentsendung, Frühverrentungsmodelle und Statusfeststellungsverfahren gegen die Rentenversicherung für Geschäftsführer oder bei drohender Scheinselbstständigkeit geht, haben Sie mit uns einen verläßlichen Ratgeber an Ihrer Seite.